Außer Kindergarten, Schule und Kirche gibt es weitere öffentliche Einrichtungen in Ulfa. Sie erfahren hier welche „Amtsgänge“ sie in Ulfa tätigen können:
Stadtverwaltung Nidda
Durch Einsparungsmaßnahmen der Stadt Nidda gibt es in den Ortsteilen leider keine Außenstellen mehr. Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice Nidda der Stadtverwaltung, Tel. +49 (0)6043 -8006-123, es gibt viele Formulare auch zum Download auf der Seite der Stadt Nidda. Dort können Sie auch die Wartezeit im Bürgerservice jederzeit einsehen.
Ortsgericht Ulfa und Stornfels
Vorsteher: Dieter Fritzius
Gutleutstr. 1
63667 Nidda-Ulfa
Tel.: +49 (0)6043 7409
Stellvertreter Ulfa: Anton Walenta
Stellvertreter Stornfels: Georg Heinrich Stein
Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte, sie gehören zum Amtsgericht Nidda als eine Hilfsbehörde der Justiz. Hier können Sie Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften, Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Sicherung des Nachlasses, Schätzungen und vieles mehr tätigen lassen.
Ortsdiener
Durch die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist die lange Tradition des Ortsdieners von Ulfa wieder zum Leben erweckt worden. Auch nach dem Wettbewerb können über den Ortsdiener wieder Informationen in Ulfa durch „ausrufen“ und mit der Ortsglocke bekannt gemacht werden.
Infos dazu bei Holger Schneider Tel.+49 (0)6043 405332
(Foto Ortsdiener)
Jagdaufseher
Die Gemarkung Ulfa hat mit ca.1000 ha jagdbarer Fläche sechs verschiedene Jagdbögen, die durch 500 Grundstückseigentümer verpachtet sind. Diese gehören zur Jagdgenossenschaft Ulfa.
(Jagdgenossenschaft Ulfa)