Gehwegparken in Ulfa

Gehwege dienen als Schutzzone, Bewegungsraum und exklusiver Verkehrsraum. Zu Fuß sind viele Menschen unterwegs, viel Platz auf dem Gehweg brauchen insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, die mit Fahrrädern, Tretrollern, Rollschuhen und anderen „Fahrzeugen“ lernen, sich im Verkehr zu bewegen, Eltern mit Kinderwagen sowie Personen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, außer dort, wo es explizit durch Markierung oder Verkehrszeichen erlaubt ist. Diese Verstöße werden schon ab einer Parkdauer von einer Stunde mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister („Punkt in Flensburg“) und einem Bußgeld von € 70 geahndet. Gleichzeitig gelten behinderndes oder längeres Parken auf einem Gehweg als rechtlich zulässiger Grund für Abschleppmaßnahmen. In der Konsequenz sind am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge auch so abzustellen, dass der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Ab dem 15.11.2023 werden daher etwaige Parkverstöße vom Ordnungsamt der Stadt Nidda geahndet und verstärkte Kontrollen durchgeführt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
(Info vom Ordnungsamt Nidda)